Informationen zu Psychotherapie
Ablauf einer Psychotherapie
Das Erstgespräch wird meist von der Ambulanzleiterin Dipl.-Psych. I. Schimmel geführt. In diesem Gespräch wird geklärt, ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und angezeigt ist.
Ist dies der Fall, wird die Behandlung von einer/m unserer PsychotherapeutInnen übernommen und durchgängig durchgeführt. Die Behandlung wird bei Genehmigung durch die gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Die Termine der Therapiesitzungen werden direkt mit dem/der behandelnden TherapeutIn vereinbart und können auch außerhalb der Öffnungszeiten des Sekretariats liegen.
Wie qualifiziert sind die PsychotherapeutInnen?
Unsere PsychotherapeutInnen sind „TherapeutInnen in Ausbildung“ und als solch ausnahmslos PsychologInnen oder ÄrztInnen mit abgeschlossenem Studium (bei PsychologInnen: Diplom oder Master). Sie qualifizieren sich bei uns – meist neben ihrer Arbeit in einer Klinik oder Beratungsstelle – mit einer 3–5jährigen „Ausbildung“ (entsprechend einer Facharztausbildung) zum/zur VerhaltenstherapeutIn. Nach etwa der Hälfte der Gesamtausbildungszeit und einer Zwischenprüfung behandeln sie eigenständig PatientInnen an unserer Institutsambulanz. Die Qualität der Behandlung wird laufend durch SupervisorInnen, also langjährig erfahrene LehrtherapeutInnen, überprüft.
Was bedeutet es, dass meine Therapeutin „supervidiert“ wird?
Unsere PsychotherapeutInnen werden von erfahrenen SupervisorInnen angeleitet. Praktisch bedeutet das, dass Ihr/e TherapeutIn Ihre Behandlung „im Hintergrund“ (also außerhalb Ihrer Sitzungen) mit seiner/ihrer SupervisorIn diskutiert und sich im Behandlungsverlauf zu zum Beispiel zu Therapiestrategien beraten lässt. Selbstverständlich stehen SupervisorInnen genau wie Ihr/e TherapeutIn unter Schweigepflicht. Um dem/der SupervisorIn einen Eindruck von der Behandlung zu vermitteln und um die Qualität Ihrer Behandlung zu sichern, wird in Therapiesitzungen zeitweise eine Videokamera mitlaufen. Dadurch können sicher sein, dass mit Ihrer Problematik und Ihrem Anliegen sehr sorgsam und gründlich umgegangen wird.
Was ist eine „therapeutische Sprechstunde“?
Seit dem 1. April 2017 sind jeder Therapie ein bis drei „therapeutische Sprechstunden“ à 50 Minuten vorgeschaltet. In der Sprechstunde soll mit dem/der Patient/in überlegt werden, ob Psychotherapie das Richtige ist und wenn nicht, welche Möglichkeiten es sonst gibt. Am IVT wird die erste „therapeutische Sprechstunde“ von der Ambulanzleitung durchgeführt, hin und wieder zusätzlich von einem/r unserer PsychotherapeutInnen. Im Anschluss daran werden entweder ein bis zwei weitere Sprechstunden und/oder Probatorische Sitzungen vorgeschlagen, oder Alternativen zu einer Behandlung am IVT besprochen.
Was ist eine „probatorische Sitzung“?
In jeder ambulanten Psychotherapie finden nach den Sprechstunden noch „probatorische“ Sitzungen statt. Damit soll herausgefunden werden, ob Ihr/e TherapeutIn wirklich zu Ihnen passt und ob Sie Vertrauen aufbauen können. Ihr/e TherapeutIn muss in diesen Sitzungen unter anderem prüfen, welche Diagnose vorliegt. Erst wenn PatientIn und TherapeutIn in den probatorischen Sitzungen zur Entscheidung kommen, dass eine Psychotherapie zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist, wird die Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt. Die Kosten für die Probatorischen Sitzungen werden von den Kassen unabhängig von einer Therapiebeantragung übernommen.