Ausbildungsbildungsbausteine zum/zur Psychologischen PsychotherapeutIn
Theorie
Sie müssen mindestens 600 Stunden belegen, um den Erwerb von verhaltenstherapeutischen Grund- und Vertiefungskenntnissen nachzuweisen. Am IVT-Kurpfalz legen wir großen Wert auf die Vermittlung von fundiertem, praxisrelevantem Wissen. Außerdem finden wir es wichtig, auf der Basis und im Rahmen der klassischen Kognitiven Verhaltenstherapie moderne Verfahren zu lehren. So können unsere TeilnehmerInnen Schematherapie, Elemente des CBASP und von EMDR von erfahrenen PraktikerInnen lernen.
Praktische Tätigkeit
Sie dient dem Erwerb grundlegender Kenntnisse und Erfahrungen im gesamten Spektrum psychiatrischer Erkrankungen.
Mindestens 1800 Stunden müssen in der „Praktischen Tätigkeit“ absolviert werden, davon mindestens 1200 Stunden als einjähriges Praktikum an einer anerkannten psychiatrischen klinischen Einrichtung („Praktische Tätigkeit I“) und mindestens 600 Stunden („Praktische Tätigkeit II“) an einer anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung. Manchmal bieten Kliniken sowohl die „Praktische Tätigkeit I“ wie die „Praktische Tätigkeit II“ an.
Selbsterfahrung
Die Selbsterfahrung wird als feste, fortlaufende Kleingruppe mit maximal 8 Teilnehmern durchgeführt und umfasst 120 Stunden.
Interaktionelle Fallarbeit (IFA)
Wir unterstützen außerdem Ihre individuelle therapeutische Entwicklung mit 30 Stunden interaktioneller Fallarbeit. Man könnte die IFA auch „Einzelselbsterfahrung“ nennen, wobei Sie selbst entscheiden dürfen, ob Sie die Stunden eher fallorientiert („Was löst PateintIn X bei mir aus und warum?“) oder zum Bearbeiten ganz persönlicher Themen nützen möchten – oder beides. IFA wird entsprechend Ihrer Bedürfnisse und Wünsche individuell mit selbst gewählten SupervisorInnen durchgeführt. Bis zu 10 IFA-Sitzungen können schon vor der Zwischenprüfung in Anspruch genommen werden.
Praktische Ausbildung
Die „Praktische Ausbildung“ bezeichnet den Ausbildungsabschnitt, in dem Sie nach der Zwischenprüfung unter regelmäßiger Supervision eigenständig Behandlungen mit ambulanten PatientInnen durchführen. Die Behandlungen können in der Mannheimer Institutsambulanz oder in unseren Lehrpraxen durchgeführt werden. Sie führen in der „Praktischen Ausbildung“ mindestens 600 Behandlungsstunden mit mindestens sechs PatientInnen durch.
Supervision
Sie müssen mindestens 150 Stunden Supervision in Anspruch nehmen, davon mindestens 50 Stunden Einzelsupervision. Sie wählen Ihre/n SupervisorIn aus den vom IVT-Kurpfalz anerkannten SupervisorInnen und die Art der Supervision (Gruppen- oder Einzelsupervision) im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Rahmenbedingungen der jeweiligen Lehrpraxis selbst.
„Freie Spitze“
Das Gesetz legt 3270 der 4200 geforderten Ausbildungsstunden genau fest. Die restlichen 930 Stunden sind selbst von den Instituten zu bestimmen. Im IVT-Kurpfalz werden die übrigen Stunden wie folgt kalkuliert:
- 600 Stunden als Vor- und Nachbereitung der unter Supervision durchgeführten Therapien
- 200 Stunden für die Ausarbeitung der Prüfungsfälle
- 30 Stunden interaktioneller Fallarbeit (IFA)
- 100 Stunden können Sie aus folgenden Angeboten frei wählen:
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- Fortbildungsveranstaltungen, die mindestens zwei Unterrichtseinheiten umfassen (z.B. der Kliniken während der praktischen Tätigkeit)
- Zusatzqualifikationen (Gruppentherapie, Therapie von Kindern und Jugendlichen, Hypnose)
- Vom IVT angebotene zusätzliche Veranstaltungen