Bewerbung und Anmeldung
Sie können sich in unseren Infoveranstaltungen für Psychologische PsychotherapeutInnen unverbindlich über die Ausbildung informieren.
Die Praktische Tätigkeit darf frühestens ein halbes Jahr vor Beginn der Ausbildung aufgenommen werden. Dafür müssen Sie einen Ausbildungsvertrag vorweisen können.
Bewerbungsverfahren für PsychologInnen
Der Ausbildungsgang zum/r Psychologischen Psychotherapeut*in am IVT-Kurpfalz beginnt jährlich im Januar, die Theorieseminare starten dann im März/April, wir bieten wahlweise die drei- oder die fünfjährige Ausbildung an.
Voraussetzung für die Aufnahme zum Ausbildungsgang „Psychologischen Psychotherapeut*in“ am IVT-Kurpfalz ist ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium mit mindestens 9 ECTS in klinischer Psychologie.
Bewerbungen werden fortlaufend angenommen. Auswahlgespräche finden jeweils nach den Infoveranstaltungen statt.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist der Besuch einer unserer fortlaufend ganzjährig stattfindenden Infoveranstaltungen, um wichtige Informationen zu bekommen und Ihre Fragen zu klären. So können Sie am besten entscheiden, ob das IVT für Sie in Frage kommt. Die Teilnahme an der Infoveranstaltung ist kostenlos.
Wenn Sie zu uns kommen möchten, Sie alle formalen Voraussetzungen erfüllen und wir noch freie Plätze haben, laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch bei uns ein. Hier können Sie uns und wir Sie ein bisschen besser kennen lernen und wir können alles klären, was noch offen ist. Anschließend entscheiden wir über die Zusage eines Ausbildungsplatzes.
Übrigens ist uns ein wichtiges Kriterium zur Aufnahme am IVT neben der fachlichen Kompetenz auch die ernsthafte Bereitschaft und der Wunsch, sich therapeutisch und persönlich in der Ausbildung weiterzuentwickeln.
Zu den vollständigen Bewerbungsunterlagen gehören:
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Zeugnis der Diplomhauptprüfung und des Vordiploms bzw. Bachelorzeugnis
- beglaubigte Diplomurkunde bzw. Masterabschluss (kann nachgereicht werden)
- polizeiliches Führungszeugnis (kann nachgereicht werden)
Wurde das Studium an einer Universität außerhalb der Bundesrepublik Deutschland absolviert, ist die Vorlage einer Äquivalenzbescheinigung erforderlich. Diese wird von uns beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt, wenn wir Ihnen einen Ausbildungsvertrag anbieten möchten.
GasthörerInnen
PsychologInnen und ÄrztInnen, die nicht an einer regulären Aus- /Weiterbildung, sondern nur an einzelnen Veranstaltungen des Curriculums interessiert sind, können nach Vorlage ihres Diploms/Masters bzw. ihrer Approbation als GasthörerInnen teilnehmen, wenn noch Plätze frei sind.
GasthörerInnen müssen sich bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich beim Sekretariat (Anmeldeformular für GasthörerInnene) anmelden.
Es gibt Veranstaltungen und Weiterbildungen für approbierte KollegInnen, die entsprechend von der Landespsychotherapeutenkammer zertifiziert sind (hier).