Zusatzqualifikationen

Das IVT bietet mehrere „Zusatzqualifikationen“ an. Diese können meist bereits während der Ausbildung belegt werden, genauere Informationen hierzu erhalten Sie in den konkreten Beschreibungen.

Zusatzqualifikationen sind häufig notwendig,  um in den entsprechenden Themengebieten mit den Krankenkassen oder den BGs abrechnen zu können.

für IVT-Ausbildungsteilnehmer*innen

  • Zu­satz­qua­li­fi­ka­tion für Kinder- und Ju­gend­li­chen­psy­cho­the­rapie (hier mehr Infos)
  • Zu­satz­qua­li­fi­ka­tion in Grup­pen­the­ra­peu­ti­schen Ver­fahren, hier mehr Infos